Händler AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit der Entgegennahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von EULIT erklärt sich der Händler mit den AGB´s ausdrücklich einverstanden. Alle bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren mit Aushändigung dieser AGB´s Ihre Gültigkeit. EULT weist darauf hin, dass die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Händler jederzeit auf der Internetseite www.eulit.de unter „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ eingesehen oder bei EULIT angefordert werden können.

  

1. Auftragserteilung

Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Käufer unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an, dies gilt auch beim Verkauf ab Reiselager. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabsprachen mit unserem Außendienst sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Bedingungen des Käufers gelten für uns nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

 

2. Berechnung

Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag, Nachbestellungen gelten als neue Aufträge. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Lohn-, Material- oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen.

 

3. Zahlung

Für die Zahlung sind bei Auftragserteilung folgende Zahlungsbedingungen maßgeblich: Zahlung per Banklastschrift abzüglich 3% Skonto. Zahlung innerhalb 10 Tagen abzüglich 2% Skonto. Zahlung innerhalb 30 Tagen netto ohne Abzug. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert. Bei Erstbestellungen akzeptieren wir grundsätzlich nur Vorauskasse. Der Käufer ist bei Überschreitung des Zahlungszieles verpflichtet, den Kaufpreis zu den banküblichen Kontokorrentzinsen, mindestens jedoch mit 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu verzinsen. Gegenüber unseren Forderungen kann nicht aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder wird die Zahlungsfrist überschritten, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen oder die Lieferung auszusetzen bis die Zahlung erfolgt. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachten Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dgl. gehen zu Lasten des Käufers.

 

4. Lieferung und Abnahme

Ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ab 250,– EUR Nettowarenwert liefern wir porto- und verpackungsfrei. Für Zubehörartikel wie Verkaufshilfen, Displays, Werbematerial usw. werden die anfallenden Versandkosten unabhängig vom Nettowarenwert extra berechnet. Die Lieferung der Ware wie auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Verzögerung von Materiallieferung verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wobei jede Teillieferung rechtlich als selbstständiger Vertrag gilt. Eine Warenrücksendung hat nur Gültigkeit, unter der Angabe von Artikel (Artikel-Nr./Bezeichnung) und Menge (pro Artikel).

 

5. Mängelrügen

Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben. Werden Mängelrügen von uns anerkannt, dann kann der Käufer nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist Nachbesserung oder eine mangelfreie Ersatzlieferung nicht möglich, dann kann der Käufer die Wandelung begehren. Jeder Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender auch künftiger Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Schecks, unser Eigentum. Die Veräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir darüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten, unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen (Original des Pfändungsprotokolls usw.). Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle der Pfändung oder Beschlagnahme unter Hinweis auf unsere Rechte als Lieferant sofort zu widersprechen. Eine diesbezügliche Unterlassung macht den Käufer uns gegenüber schadenersatzpflichtig. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust oder jede Beschädigung zu versichern; Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt hierdurch an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Die im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen, ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums, tritt der Käufer hiermit unwiderruflich schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung entstandene neue Sachen, an denen wir Miteigentum nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Bearbeitung erlangen. Der Käufer tritt im Voraus an uns seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den neu entstehenden Sachen sowie die aus Anlass der Bearbeitung der gelieferten Waren entstehenden Vergütungsansprüche gegen seinen Auftraggeber entsprechend dem Wertanteil der verarbeiteten Waren ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Käufer ist ermächtigt, die nach diesen Bestimmungen an uns abgetretenen Forderungen so lange treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so können wir die Vorbehaltsware herausverlangen. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wenn über das Vermögen des Kunden oder die Firmen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen, gleich von wem, beantragt wurde, verpflichtet sich der Käufer/Kunde, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware umgehend auszusondern und unverzüglich an den Lieferanten herauszugeben. 

7. Kommissionsware / Ware unter Eigentumsvorbehalt

Während der Kommissionslaufzeit bleibt die Kommissionsware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Falle einer Insolvenz verpflichtet sich der Käufer die Kommissionsware umgehend auszusondern und an uns herauszugeben. Gleiches gilt für nicht bezahlte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware. Eine Warenrücksendung hat nur Gültigkeit, unter der Angabe von Artikel (Artikel-Nr./Bezeichnung) und Menge (pro Artikel). Im Kommissionsfall ist die Rücknahme durch EULIT schriftlich zu bestätigen.

 

8. Verkaufshilfen

Für die Dauer der Zusammenarbeit stellen wir leihweise spezielle Uhrband-Verkaufshilfen zur Verfügung. Diese bleiben in unserem Eigentum und müssen auf Verlangen und nach Beendigung der Zusammenarbeit an uns herausgegeben werden.

 

9. Kreditprüfung und Warenrücknahme

Wird nach Abschluss eines Vertrages oder nach Lieferung der Ware uns bekannt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrage oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und von Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware einschließlich Barabdeckung berechtigt. Bei Warenrücknahme durch uns wird die Ware entsprechend ihrem Zustand gutgeschrieben, dessen Feststellung auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten durch einen durch uns zu bestimmenden Sachverständigen zu erfolgen hat. Entsprechende Abzüge sind statthaft.

 

10. Urheberschutz

Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dgl. gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß hiergegen macht den Käufer schadenersatzpflichtig.

 

11. Datenverarbeitung

Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden Daten im Sinne des BDSG zu verarbeiten.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht, Wirksamkeit

Durch die widerspruchslose Entgegennahme dieses Formulars mit unseren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bestätigt der Käufer, dass er Vollkaufmann im Sinne von § 1 HGB ist und sein unwiderrufliches Einverständnis mit den nachstehenden Bestimmungen über Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Peiting. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Scheckklagen, ist für beide Teile ausschließlich Peiting. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht. Das sogenannte „Haager Internationale Kaufrecht” kommt nicht zur Anwendung.

Peiting, den 1. März 2019

 Hier können Sie die AGB´s als PDF herunterladen.

EULIT-Werk Staude GmbH & Co. KG   -   86971 Peiting, Kapellenstr. 17-19          

Tel.: 08861/685-0 - Fax: 08861/685-55 - E-Mail: info@eulit.de - www.eulit.de

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